Wichtiges zum Start

Auf unserer Schulhomepage finden Sie:

Stundenplan App "Untis"

Den Stundenplan können Sie über die App „Untis“ einsehen. Für den Login müssen Sie zuerst die Schule auswählen. Geben Sie dafür „Niendorfer Marktplatz“ ein, dann erscheint die BS23 (Anna-Warburg-Schule) zur Auswahl. Dann einfach als "anonym" einloggen und Ihre Klasse auswählen.

Vertretungsplan

Den Vertretungsplan können Sie mit der App „DSBlight“ nachverfolgen. Kennung und Passwort erfahren Sie in der Schule.

 

Gebäudeplan

Im Hauptgebäude finden Sie das Schulbüro, die Schulleitung, das Lehrerzimmer, Klassenräume, die Kantine und das Hausmeisterteam. Die einzelnen Gebäude neben dem Hauptgebäude haben die Bezeichnung Haus 1, 2 und 3.

Moodle

Der Austausch von Unterrichtsmaterialien und klassenspezifischen Themen erfolgt über das Programm Moodle.
Es wird für den Unterricht Ihre Lernplattform werden. Den Zugang zu dieser Plattform erhalten Sie von Ihren Klassenleitungen bzw. TutorInnen.

Hygieneplan

Keime wie Bakterien, Viren oder Pilze finden sich überall in der Umwelt. Viele besiedeln auch unseren Körper – die meisten sind für uns harmlos. Manche können jedoch auch krank machen. Krankheitserreger können von Mensch zu Mensch, über die Hände oder gemeinsam benutzte Gegenstände weiterverbreitet werden. Einfache Hygienemaßnahmen tragen im Alltag dazu bei, sich und andere vor ansteckenden Infektionskrankheiten zu schützen, beachten Sie bitte folgende Hygieneregeln:

Schwangere Schülerinnen

Schülerinnen, die während der Ausbildung schwanger werden, müssen dies unverzüglich bei der Abteilungsleitung bekanntgeben, da Schwangere besonderen Arbeitsschutzbestimmungen unterliegen, die auch für die praktische Ausbildung gelten.

Wichtig ist, dass eine Beratung mit der Gesundheitsbeauftragten stattfindet, bei der die Gefährdung für Mutter und Kind v.a. in der Praxis eingeschätzt werden kann. Hierfür sollten die schwangeren Schülerinnen Kontakt zu Frau Marschall aufnehmen.

Schul- und Hausordnung

Präambel

Die Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und alle, die an unserer Schule
arbeiten, wollen sich hier wohlfühlen. Für ein friedliches Zusammenleben und einen
erfolgreichen Schulbesuch ist ein verantwortungsvolles, solidarisches und tolerantes Verhalten aller Beteiligten notwendig. Wir verhalten uns an unserer Schule freundlich, hilfsbereit und rücksichtsvoll.

Stunden- und Pausenordnung

Alle sind mitverantwortlich für das Gelingen des Unterrichts, dazu gehört unbedingt ein pünktlicher Unterrichtsbeginn. Die Pausenzeiten entnehmen Sie bitte Ihrem Stundenplan. Das Verlassen des Schulgrundstücks in den Pausen geschieht auf eigene Verantwortung. Die Schulleitung, die Lehrer*innen, die Hausmeister*innen und Mitarbeiter*innen vertreten das Hausrecht. Besucher*innen melden sich bitte im Schulbüro.

1. Stunde 08:00
08:45
 
2. Stunde 08:45
09:30
 
Pause 09:30 - 9:50  
3. Stunde 09:50
10:35
 
4. Stunde 10:35
11:20
 
Pause 11:20 - 11:35  
5. Stunde 11:35
12:20
je nach Klasse unterschiedliche Pausenzeit
6. Stunde 12:20
13:05
je nach Klasse unterschiedliche Pausenzeit
7. Stunde 13:05
13:50
je nach Klasse unterschiedliche Pausenzeit
Pause 13:50 - 14:05  
8. Stunde 14:05
14:50
 
9. Stunde 14:50
15:35
 
Pause 15:35 - 15:50  
10. Stunde 15:50
16:35
 
11. Stunde 16:35
17:20
 
12. Stunde 17:20
18:05
 

Das Verlassen des Schulgrundstücks in den Pausen geschieht auf eigene Verantwortung. Die Schulleitung, die Lehrer:innen, die Hausmeister:innen und Mitarbeiter:innen vertreten das Hausrecht. Besucher:innen melden sich bitte im Schulbüro.

 

Versäumnisse

Bei Krankheit oder anderen Verhinderungsgründen benachrichtigen die Schüler:innen bzw. deren Erziehungsberechtigte am selben Tag die Schule und an Praxistagen zusätzlich die Praxisstelle. Fehlzeiten von mehr als zwei Tagen aus gesundheitlichen Gründen sind ärztlich oder – bei minderjährigen Schülern - von den Erziehungsberechtigten zu bescheinigen.

Diese ärztliche Bescheinigung soll spätestens eine Woche nach Beginn der Fehlzeit in der Schule vorliegen.

Wer aus besonderen Gründen vom Unterricht befreit werden möchte, muss rechtzeitig vorher eine Beurlaubung über die Klassenleitung bei der Schul- oder Abteilungsleitung beantragen.

Unterrichtsräume

Die Fach- und Sammlungsräume sollen nur in Begleitung einer zuständigen Lehrkraft betreten werden. Ohne Auftrag einer Lehrkraft darf an Maschinen und Geräten nicht hantiert werden, auch dann nicht, wenn die Schüler:innen mit deren Handhabung vertraut sind. Nach Unterrichtsschluss sollen Fach- und Theorieräume von den Schüler:innen in aufgeräumtem Zustand verlassen werden. Die Fenster werden geschlossen, die Stühle werden auf die Tische gestellt und für herumliegende Reste aller Art (Müll) stehen Abfallbehälter in den Fluren bereit (Mülltrennung). Restmüll wird täglich entsorgt, Papier, Glas und Verpackungen bei Bedarf, in jedem Fall freitags. Alle Schüler:innen und Lehrer:innen bemühen sich um ein umweltgerechtes Verhalten. Insbesondere müssen wir mit Energie und Wasser sparsam umgehen, z.B. wird das Licht nur bei Bedarf eingeschaltet.

Beschädigung von Schuleigentum

Wir achten auf Sauberkeit und Hygiene in der gesamten Schule und machen auch andere auf eventuelles Fehlverhalten wie das Zerstören von Ausstellungsarbeiten, Spucken und Sprayen aufmerksam. Beschädigungen des Schulgebäudes und der schulischen Einrichtungen werden unverzüglich dem/der Klassenlehrer:in und dem Hausmeisterteam mitgeteilt. Wer Schuleigentum schuldhaft beschädigt, ist schadensersatzpflichtig. Darüber hinaus kann wegen Verstoßes gegen die Schulordnung eine Ordnungsmaßnahme verhängt werden.

Konflikte

Alle Mitglieder der Schule verpflichten sich, Streitigkeiten im Gespräch zu klären, z.B. mit dem/der Klassensprecher:in, Klassenlehrer:in, Beratungslehrer:in, Verbindungslehrer:in, und mit diesen zusammen nach Lösungen zu suchen. Es wird keine körperliche und/oder verbale Gewalt angewendet. Wenn wir Drohungen oder Gewaltanwendungen beobachten, handeln wir: Lehrer:innen greifen ein, Schüler:innen wenden sich an Lehrer:innen ihres Vertrauens.
Außerdem sind Waffen oder waffenähnliche Gegenstände in der Schule verboten.

Rauchen, Konsum von Alkohol und anderen Drogen

Das Mitführen von Waffen und der Konsum unerlaubter Betäubungsmitteln, Cannabis und alkoholischen Getränken ist an unserer Schule und auf schulischen Veranstaltungen (einschließlich Klassen- und Studienreisen) grundsätzlich untersagt. Seit dem 1.August 2005 sind alle Hamburger Schulen "Rauchfreie Schulen". Nur an den ausgewiesenen Plätzen darf geraucht werden. Das Rauchen außerhalb des Schulgeländes darf andere Passant:innen nicht behindern. Der Konsum von Cannabis ist darüber hinaus auch in Sichtweite der Schule bis zu einem Abstand von 100 Metern gesetzlich verboten.

Diese Regelungen gelten altersunabhängig. Jeder Verstoß kann Anlass für Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen sein. Bei straf- oder ordnungsrechtlicher Relevanz wird die Schule zudem die Polizei einschalten."

Benutzung von Handys

Unterricht soll ohne Störungen stattfinden, damit alle konzentriert arbeiten können. Daher müssen Handys in der Regel im Unterricht ausgeschaltet in den Schultaschen verbleiben, es sei denn, sie werden mit Zustimmung der Lehrkraft für Unterrichtszwecke verwendet (BYOD = bring your own device).Bei Leistungsnachweisen und Prüfungen werden die Handys und andere elektronische Medien bei der Lehrkraft oder im Nebenraum verwahrt; die Nichtbeachtung dieser Regel gilt als Täuschungsversuch.

Straßenüberquerung

Zum Erreichen und Verlassen der Schule ist unbedingt der Fußgängerüberweg mit Ampel zu benutzen. Das Überqueren der Straße an anderer Stelle ist höchst gefährlich und deshalb verboten. Außerdem besteht dann kein Versicherungsschutz.

Abstellen von Fahrzeugen

Kraftfahrzeuge der Schüler:innen müssen außerhalb des Schulgeländes abgestellt werden. Für Fahrräder sind Fahrradständer vorhanden.

Alarm und Unfälle

Bei Feuer- und Katastrophenalarm wird das Gebäude unverzüglich verlassen. Den Anweisungen der Lehrkräfte ist unbedingt Folge zu leisten. Bei einem Unfall verständigen Sie bitte unverzüglich einen Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin der Schule. Der Unfall ist im Schulbüro zu melden.
Zur Versorgung kleinerer Verletzungen sind in allen Fachräumen und beim Hausmeister Verbandskästen vorhanden.

Wert- und Fundsachen
Die Schule übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene Wertsachen.
Fundsachen nimmt der Hausmeister in Verwahrung.


Diese Hausordnung wurde von dem Schulvorstand der Anna-Warburg-Schule verabschiedet. Sie ist somit inhaltlich bindend für alle an der Schule tätigen Mitarbeiter:innen sowie für alle Schüler:innen. Bei wiederholten Verstößen gegen die Schulordnung kommen Ordnungsmaßnahmen nach dem Hamburger Schulgesetz zur Anwendung (z.B. Verwarnungen, Verweise, Klassenwechsel, Abschulung). Die Schul- und Hausordnung berücksichtigt gesetzliche Bestimmungen und Verordnungen, insbesondere das Schulgesetz und das Versicherungsrecht.

Neben der Hausordnung, die für alle Schüler:innen und Lehrkräfte gilt, gibt es auch die Möglichkeit von klasseninternen Regeln.
Diese werden vom Klassenteam und den Schüler:innen entwickelt. Die Regeln können z.B. das sozial gewünschte Miteinander in einer Klasse genauer beschreiben oder Absprachen enthalten, die als lernförderlich angesehen werden.

Bibliotheksordnung

Nutzungsordnung für die IT

Nutzungsordnung für die IT an der Anna-Warburg-Schule

Nachfolgende Regelungen gelten für die Nutzung der gesamten schulischen IT-Ausstattung inkl. Software.

 

  • Die Nutzung der schulischen IT ist nur für schulische Zwecke
  • Der Zugang zur schulischen IT erfolgt mit persönlichem Benutzernamen und Kennwort. Diese sind geheim zu halten.
  • Die Veränderung der schulischen IT - insbesondere das Installieren von Anwendungen oder die Manipulation von Geräten oder Voreinstellungen - ist ausdrücklich untersagt.
  • Externe Laufwerke, USB Speicher, Digitalkameras oder Daten aus anderen Quellen wie Email, Clouddiensten oder Internet dürfen nur zu schulischen Zwecken auf der Schul-IT genutzt werden.
  • Die Schule übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Nutzer beim Einsatz eigener oder schulischer IT entstehen können. Dies gilt insbesondere für den Verlust oder die Beschädigung von eigenen bzw. mitgebrachten Geräten oder Daten.
  • Bei der Benutzung eigener Geräte ist der Nutzer dafür verantwortlich, dass sein Gerät die aktuellen herstellerseitigen Sicherheitsaktualisierungen und möglichst einen aktuellen Schutz vor Schadsoftware aufweist.
  • Alle auf den Arbeitsstationen und im Schulnetz befindlichen Daten unterliegen dem Zugriff der Systemadministratoren und ggf. durch diese beauftragten Dritten.
  • Zur Wahrnehmung der schulischen Kontroll- und Aufsichtspflicht werden bei der Nutzung der schulischen IT systemseitig die eindeutige Gerätebezeichnung, die Benutzerkennung des angemeldeten Nutzers, Datum und Uhrzeit von Zugriffen, Adressen (URLs) aufgerufener Internetseiten sowie aufgerufene und gespeicherte Daten protokolliert, stichprobenartig überprüft und ggf. ausgewertet.
  • Das lokale Speichern von Daten auf schuleigener IT ist nicht vorgesehen. Für den Austausch von Daten sind Netzlaufwerke für jeden Nutzer und Nutzergruppen eingerichtet. Für die Sicherung seiner Daten ist jeder selbst verantwortlich.
  • Verstöße gegen die Nutzerordnung können schulordnungs-/, straf- bzw. zivilrechtliche Folgen nach sich ziehen.
  • Sollte eine einzelne Regelung dieser Nutzungsordnung unwirksam sein, so bleiben die restlichen Regelungen weiterhin in Kraft.

Sport, Bewegung und Spiel an der Anna-Warburg-Schule

Im Beruflichen Gymnasium findet regulär Sportunterricht statt. Auch im Rahmen der Ausbildungen an der Berufsfachschule und der Fachschule gibt es immer wieder Spiel- und Bewegungsphasen im Unterricht. Dafür ist es erforderlich, dass Sie sportgerechte Kleidung und saubere Sportschuhe tragen. Schmuck ist abzunehmen oder abzukleben und lange Haare müssen zusammengebunden werden.

Detaillierte Informationen finden Sie im Schreiben „Sicherheit im Schulsport – Kleidung, Schmuck, Sportschuhe“ von der UK Nord (14.02.24).