Schüler:innenrat

Der Schüler:innenrat setzt sich aus den Klassensprecher:innen, den Stufensprecher:innen, den Vertreter:innen im Kreisschüler:innenrat und den gewählten Schulsprecher:innen zusammen. Der Schüler:innenrat vertritt die Interessen der Schülerinnen und Schüler in der Schule und gegenüber der Behörde. Er kann, so steht es im Schulgesetz, "im Rahmen des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule selbstgestellte Aufgaben in eigener Verantwortung wahrnehmen". Der Schüler:innenrat kann Aktionen beschließen. Er darf Stellungnahmen abgeben, sobald die Schulkonferenz etwas von grundsätzlicher Bedeutung beschließt, sowie zu Fragen der Unterrichtsgestaltung und der Leistungsbeurteilung in der Schule. Unterstützt wird der Schülerrat von zwei Verbindungslehrer:innen, die dem Schülerrat mit Rat und Tat zur Seite stehen. Sie begleiten den Kontakt zwischen Schülerrat, Schulleitung und Lehrer:innenkonferenz.

Elternrat

Der Elternrat kümmert sich um Fragen, die die gesamte Schule betreffen. Hier geht es z.B. um Unterrichtsausfall, das Profil, bzw. die besonderen Angebote der Schule, Pausenzeiten und die Pausenverpflegung, das Votum für eine neue Abteilungsleitung oder die Zusammenlegung von Klassen.  Er hat ein Stimmrecht im Schulvorstand und kann an Fach- und Lehrerkonferenzen teilnehmen. Der Elternrat unserer Schule ist Mitglied im KER Berufsschulen und setzt sich für die Interessen der Schule ein.

Ein Elternrat kommt nur zustande, wenn sich Elternvertreter:innen der verschiedenen Bildungsgänge und Jahrgänge für die Gründung eines Elternrats aussprechen und nach der Wahl der Klassenelternvertreter:innen einen Elternrat bilden bzw. wählen.

Kontaktadresse des Elternrats: Elternrat@anna-warburg-schule.de

Schulvorstand

An beruflichen Schulen berät der Schulvorstand die Schulleiterin oder den Schulleiter in sämtlichen Angelegenheiten und fasst Beschlüsse nach Maßgabe dieses Gesetzes. Der Schulvorstand fördert die Zusammenarbeit zwischen Schülerinnen und Schülern, Eltern, Lehr¬kräften, den nicht der Lehrerkonferenz angehörenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der beruflichen Schule, den zuständigen Fachgewerkschaften und den Ausbildungsbetrieben. Er entscheidet auf der Grundlage von Vorlagen der Schulleiterin oder des Schulleiters über wesentliche grundlegende Ziele und wirtschaftliche Angelegenheiten der Schule.
Der Schulvorstand entscheidet ferner auf der Grundlage von Vorlagen der Schulleiterin oder des Schulleiters über zentrale Elemente der Gestaltung des Schullebens. Mitglieder im Schulvorstand der Anna-Warburg-Schule sind die Schulleitung, Vertreter:innen der Lehrkräfte, der Schüler:innen und der Eltern, als Vertretung der Wirtschaft die elbkinder, Diakonie, Caritas und SOAL und als Vertretung der Gewerkschaft ver.di und GEW.